FFP2-Masken-Pflicht in therapeutischen Praxen
Liebe Patienten, liebe Angehörige,
am 01.10.2022 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Wir bitten Sie daher in unserer Praxis eine FPP2-Maske zu tragen; dies gilt für Erwachsene und Jugendliche. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder von 6-13 Jahren können auch eine medizinische Maske tragen, wenn die FFP2-Maske noch zu groß ist.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe